AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pipe Industries Rohr und Kanal Service
Stand: Januar 2025
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Pipe Industries nachfolgend „Pipe Industries“ oder „wir“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Kunden“) abgeschlossen werden.
1.2. Sie gelten für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Rohr- und Kanalreinigung, Wartung, Inspektion, Reparatur und Sanierung sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten, die von Pipe Industries erbracht werden.
1.3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Pipe Industries diesen ausdrücklich zustimmt.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Angebote von Pipe Industries sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von Pipe Industries durch Auftragsbestätigung, mündliche Bestellung, schriftliche Bestellung oder in sonstiger Weise annimmt.
2.3. Pipe Industries behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Leistungen
3.1. Die Leistungen von Pipe Industries umfassen insbesondere Rohr- und Kanalreinigungen, Inspektionen, Wartungsarbeiten, Reparaturen, Sanierungen, Dichtheitsprüfungen, Rohrsanierungen sowie Notdienstleistungen im Zusammenhang mit Rohr- und Kanalsystemen.
3.2. Pipe Industries führt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen aus. Die genaue Ausführung der Leistung richtet sich nach den individuellen Anforderungen des Kunden und den vereinbarten Bedingungen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2. Der Kunde erhält nach Erbringung der Leistung eine Rechnung. Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig, sofern nicht anders vereinbart.
4.3. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 20 Euro pro Mahnung erhoben.
4.4. Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Pipe Industries berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
5. Pflichten des Kunden
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, Pipe Industries bei der Durchführung der Arbeiten in angemessenem Umfang zu unterstützen, insbesondere durch Bereitstellung des Zugangs zu den betroffenen Rohr- und Kanalanlagen.
5.2. Der Kunde muss sicherstellen, dass die zu bearbeitenden Rohr- und Kanalanlagen zugänglich sind und keine weiteren Hindernisse oder Gefahren bestehen, die die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten behindern könnten.
5.3. Sollte der Kunde diese Pflichten nicht erfüllen, trägt er die Kosten für zusätzliche Arbeiten und Verzögerungen, die dadurch entstehen.
6. Durchführung der Arbeiten und Abnahme
6.1. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt gemäß den zwischen den Parteien vereinbarten Bedingungen. Der genaue Beginn und die Dauer der Arbeiten werden in der Auftragsbestätigung oder Vereinbarung festgelegt.
6.2. Der Kunde hat das Recht, die ausgeführten Arbeiten nach Abschluss zu überprüfen und eine schriftliche Abnahme zu erteilen.
6.3. Werden Mängel bei der Abnahme festgestellt, sind diese sofort zu melden. Pipe Industries verpflichtet sich, die Mängel nach erfolgter Mängelrüge innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
7. Gewährleistung und Haftung
7.1. Pipe Industries übernimmt die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten und für die Beseitigung etwaiger Mängel, die während der Gewährleistungsfrist von 24std nach der Abnahme auftreten.
7.2. Die Gewährleistung gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße Nutzung, unbefugte Änderungen oder mangelnde Wartung durch den Kunden verursacht wurde.
7.3. Im Falle eines Mangels hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzleistung, sofern der Mangel von Pipe Industries zu vertreten ist.
7.4. Die Haftung von Pipe Industries für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, ist auf den Auftragswert begrenzt.
7.5. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
8. Notdienst und Notfallmaßnahmen
8.1. Pipe Industries bietet Notfalldienste im Bereich Rohr- und Kanalreinigung an, die außerhalb der regulären Geschäftszeiten verfügbar sind.
8.2. Die Vergütung für Notfalldienste richtet sich nach den vereinbarten Preisen und wird in der Regel mit einem Zuschlag für die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erbrachte Leistung berechnet.
8.3. Der Kunde ist verpflichtet, im Notfall unverzüglich Pipe Industries zu informieren, damit schnelle Abhilfe geleistet werden kann.
9. Datenschutz
9.1. Pipe Industries verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragserfüllung und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen.
9.2. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von Pipe Industries einsehbar.
10. Höhere Gewalt
10.1. Pipe Industries haftet nicht für Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt, wie z. B. Naturkatastrophen, Arbeitskämpfen, behördlichen Maßnahmen oder anderen unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignissen.
10.2. Im Falle höherer Gewalt wird die Ausführung der Leistungen für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, der Sitz von Pipe Industries.
11.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
11.4. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Pipe Industries Rohr und Kanal Service
[Paul von Denis str 16a]
[01722749596]
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